Allgemeine Hinweise zu den Modulangeboten
Die Modulangebote richten sich grundsätzlich an Fahrer*innen (m/w/d) im Güterkraft- und Personenverkehr. In diesem Tätigkeitsfeld setzt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die europäischen Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um.
Das sieht verpflichtend eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr vor:
- alle fünf Jahre
- im Umfang von 35 Stunden!
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Rechtliche Grundlagen:
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung beträgt 5 Jahre.
Unser Service für Firmen:
Gern organisieren wir individuelle Termine für Ihre Mitarbeiter*innen!
Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Wochenseminar (Mo. – Fr.) buchbar und können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Die Reihenfolge, in der die Module absolviert werden, ist frei wählbar. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum, in dem die Teilnahme an den einzelnen Modulen realisiert wird. Die genauen Inhalte sind der Beschreibung der Einzelmodule zu entnehmen.
Wichtig zu wissen: Seit dem 23. Mai 2021 gibt es bei neuen Anträgen für Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Alle Berufskraftfahrer*innen erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Karte ähnlich dem Führerschein.
Du möchtest ein persönliches Gespräch vereinbaren, wünschst ein individuelles Angebot oder benötigst weitere Informationen? Hier findest du Ansprechpartner für dein Anliegen.
Michael Lohner
Produktverantwortlicher Verkehr und Logistik
0201 88-72914