FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Wer kann die Bfz-Angebote nutzen?
Unsere Angebote richten sich an Inhaber*innen von Bildungsgutscheinen, Rehabilitand*innen, Beschäftigte sowie Personen, die eine Weiterbildung aus eigenen Mitteln finanzieren.
Was muss ich tun, um ein Bfz-Angebot nutzen zu können?
Wenn du dich für eines unserer Angebote interessierst, melde dich bitte zunächst unverbindlich in unserem KundenCenter. Dort können wir dein Anliegen aufnehmen und dich zu den nächsten Schritten beraten.
Möchtest du eine öffentliche Förderung nutzen, wende dich anschließend an deinen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) und beantrage dort eine Kostenzusage bzw. einen Bildungsgutschein.
Ob du diese Förderung erhältst, entscheidet dein Kostenträger. Maßgeblich ist dabei, ob die geplante Weiterbildung für deine berufliche Wiedereingliederung notwendig ist.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für meine Weiterbildung?
Eine Weiterbildung ist eine Investition in deine berufliche Zukunft – und dafür stehen dir verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten offen:
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vergeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In einem persönlichen Gespräch wird geprüft, ob deine Weiterbildung gefördert werden kann.
Mehr zum Bildungsgutschein auf arbeitsagentur.de
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS richtet sich an Menschen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Er ermöglicht dir, bei einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Anspruch zu nehmen. Mehr zum AVGS auf arbeitsagentur.de
Rehabilitation
Wenn gesundheitliche Einschränkungen deine bisherige Berufstätigkeit unmöglich machen, kannst du eine Förderung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beantragen. Anträge stellst du direkt bei deinem Reha-Träger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle.
Infos zur beruflichen Rehabilitation auf arbeitsagentur.de
Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG)
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet auch Beschäftigten neue Chancen zur Weiterbildung – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Besonders gefördert werden Weiterbildungen im Zuge des digitalen Strukturwandels oder in Engpassberufen. Arbeitgeber können Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten. Mehr zum Qualifizierungschancengesetz beim BMAS
Bürgergeld & Weiterbildungsgeld
Mit der Einführung des Bürgergelds (2023) wurde ein Weiterbildungsgeld für abschlussbezogene Weiterbildungen eingeführt, um Anreize für Umschulungen und berufsqualifizierende Maßnahmen zu schaffen. Wenn du also eine Umschulung oder Qualifizierung machst, die zu einem Berufsabschluss führt, erhälst du zusätzlich 150 € im Monat. ️ Infos zum Weiterbildungsgeld im Bürgergeld
Qualifizierungsgeld (seit 1. April 2024)
Neu ist das Qualifizierungsgeld: Es unterstützt Beschäftigte während einer Weiterbildung mit einer Lohnersatzleistung – ähnlich wie Kurzarbeitergeld – und ergänzt die bisherigen Förderinstrumente. Details zum Qualifizierungsgeld auf arbeitsagentur.de
Welche Förderung für dich in Frage kommt, klärst du am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
Gibt es eine Altersbegrenzung, wenn ich eine Umschulung machen möchte?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze und eine Umschulung ist in jedem Erwachsenenalter möglich. Entscheidend sind die persönlichen Voraussetzungen sowie die Arbeitsmarktchancen im gewünschten Beruf. Das Alter allein ist kein Ausschlusskriterium, aber nicht selten ergibt sich eine Altersbegrenzung aus den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Wenn keine oder nur geringe Vermittlungsaussichten nach Umschulungsabschluss von deinem Kostenträger prognostiziert werden, wird dir voraussichtlich keine Umschulung finanziert werden.
Wie geht es nach der Erstberatung weiter?
Zunächst führst du ein weiteres Gespräch in der zuständigen Fachabteilung, um festzustellen, ob du die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringst. Sofern du bereits über deinen Kostenträger an einer Eignungsüberprüfung teilgenommen genommen hast und dir die Ergebnisse vollständig und aktuell vorliegen, prüfen wir gerne, ob diese Informationen für die Aufnahmeentscheidung ausreichen. Wenn dies nicht der Fall ist, erhältst du eine Einladung zu unserem hauseigenen „Berufseignungs-Check“.
Was ist ein Berufseingnungs-Check und wie läuft er ab?
Der Berufseignungscheck hilft dir und uns festzustellen, ob die gewünschte Weiterbildung zu deinen Fähigkeiten und beruflichen Zielen passt. Hier prüfen wir, ob du die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme mitbringst.
Was wird getestet?
In der Regel werden deine Kenntnisse in Deutsch und Mathematik geprüft. Je nach Berufsfeld kommen weitere Aufgaben hinzu, zum Beispiel zu logischem Denken, technischem Verständnis oder Raumvorstellung. Die Tests bestehen oft aus Multiple-Choice-Aufgaben. In Deutsch kann zusätzlich ein kurzer Text, etwa zu deinem Berufsziel, hinzukommen.
Wie läuft der Berufseignungs-Check ab?
Du erhältst eine schriftliche Einladung oder Terminreservierung. Der Test findet meist in einer Gruppe statt. Ziel ist auch, dass du selbst einschätzen kannst, ob die Weiterbildung für dich geeignet ist.
Was ist, wenn du bereits einen Eignungstest gemacht hast?
Falls du bereits über deinen Kostenträger an einer Eignungsüberprüfung teilgenommen hast und die Ergebnisse vollständig und aktuell sind, musst du keinen weiteren Test absolvieren. Bitte informiere in diesem Fall das KundenCenter oder die Fachabteilung.
Was ist bei Krankheit oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit?
Bitte nimm nur teil, wenn du dich leistungsfähig fühlst. Wenn du krank bist oder dich nicht wohlfühlst, informiere das KundenCenter, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wie geht es danach weiter?
Die Ergebnisse besprichst du in einem Aufnahmegespräch in der Fachabteilung. Dort wird gemeinsam entschieden, ob die gewünschte Weiterbildung für dich passend ist.
Brauchst du für den Berufseignungscheck einen Bildungsgutschein?
Nein, ein Bildungsgutschein oder eine Kostenzusage ist erst für den Start der Weiterbildung erforderlich.
Wie viel Geld bekomme ich während der Maßnahme?
Wenn du im Leistungsbezug stehst, erhältst du während deiner Weiterbildung in der Regel deine bisherige Förderung, aufgestockt um eine pauschalierte Erstattung des eventuell anfallenden Fahrgeldes. Wirst du von einem Reha-Träger gefördert, sind die Unterhaltsberechnungen auf deine speziellen Voraussetzungen abgestimmt.
Ist die Bfz als Einrichtung zertifiziert und sind die Angebote anerkannt?
Wir erfüllen alle Anforderungen an Träger der beruflichen Weiterbildung und lassen dies regelmäßig in einem AZAV- und DIN EN ISO 9001 Zertifizierungsverfahren anerkennen. Damit kann unser gesamtes Leistungsangebot öffentlich gefördert werden.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz während einer Umschulung?
Die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz ist ein wichtiger Teil deiner Weiterbildung – und wir lassen dich damit nicht allein. Dank unserer langjährigen Erfahrung und guten Kontakte unterstützen wir dich aktiv dabei, geeignete Praktikumsstellen zu finden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass du den Platz erhältst, der zu deinen Zielen und Fähigkeiten passt.
Gibt es eine Prämie für einen erfolgreichen Abschluss?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kannst du für eine Umschulung oder eine Vorbereitung auf die Externenprüfung eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500 € erhalten.
- Dazu muss die Maßnahme muss nmindestens zwei Jahre dauern und auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Außerdem muss sie durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter (z. B. per Bildungsgutschein) gefördert werden.
- Du erhältst 1.000 € bei einer bestandenen Zwischenprüfung, 1.500 € bei der Abschlussprüfung. Reiche dazu dein Prüfungszeugnis oder deine Urkunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein. Zusätzlich zur Prämie kann seit Juli 2023 in bestimmten Fällen auch das Weiterbildungsgeld gezahlt werden.