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Wichtige Fragen & Antworten

Unsere Angebote richten sich an Inhaber*innen von Bildungsgutscheinen, Rehabilitand*innen, Beschäftigte sowie Personen, die eine Weiterbildung aus eigenen Mitteln finanzieren.
 

Wenn du dich für ein Angebot entschieden hast, solltest du dich unverbindlich in unserem KundenCenter anmelden. Möchtest du eine öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, nimm bitte anschließend Kontakt mit deinem Kostenträger auf (Agentur für Arbeit, JobCenter o.ä., Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) und beantrage eine Kostenzusage bzw. einen Bildungsgutschein. Entscheidend für eine Kostenzusage ist dann, ob die angestrebte Weiterbildung für deine berufliche Wiedereingliederung notwendig ist.
 

Eine Weiterbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft, die oft nicht  mit eigenen Mitteln getätigt werden kann. Es gibt jedoch verschiedenste Möglichkeiten der Förderung beruflicher Fortbildungsmaßnahmen.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft.

Weitere Informationen erhältst du bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe, dem JobCenter oder auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit ...

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gem. §45 SGBIII

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen u.a. die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen (Wieder-)Eingliederung bei einem entsprechend zertifizierten Weiterbildungsanbieter seiner Wahl.

Weitere Informationen erhältst du hier...

Rehabilitation

Wenn eine Erkrankung verhindert, dass die bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann, kann eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft) in Frage kommen. Anträge auf Rehabilitationsleistungen sind direkt bei einem Rehabilitationsträger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle der Reha-Träger zu stellen.

Weitere Informationen erhältst du hier...
 

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung (QuaChaG). Dieses löst das bisherige Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) ab und schafft einen erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung sowohl für Beschäftigte als auch deren Arbeitgeber.

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Weitere Informationen erhältst du hier...

 

Bezieher*innen von Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II - auch bekannt als Hartz IV -  wurde am 1. Januar 2023 durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst. In diesem Zuge entfiel auch der sogenannte "Vermittlungsvorrang". Künftig gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob".Außerdem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro eingeführt, um Anreize für eine abschlussbezogene Weiterbildung zu schaffen. Auch wird es Leistungsbezieher*innen ermöglicht, bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung zu besuchen anstatt wie bisher in zwei Jahren.
 

Weitere Informationen erhälst du hier...
 

Eine Altersbegrenzung ergibt sich aus den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Wenn keine oder nur geringe Vermittlungsaussichten nach Umschulungsabschluss von deinem Kostenträger prognostiziert werden, wird dir keine Umschulung finanziert. Allerdings könnte dann immer noch eine andere Form der Weiterbildung in Frage kommen und auch finanziert werden.
 

Zunächst führst du ein weiteres Gespräch in der zuständigen Fachabteilung, um festzustellen, ob du die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringst. Sofern du bereits über deinen Kostenträger an einer Eignungsüberprüfung teilgenommen genommen hast und dir die Ergebnisse vollständig und aktuell vorliegen, prüfen wir gerne, ob diese Informationen für die Aufnahmeentscheidung ausreichen. Wenn dies nicht der Fall ist, erhältst du eine Einladung zu unserem hauseigenen „Berufseignungs-Check“.
 

Wenn du im Leistungsbezug stehst, erhältst du während deiner Weiterbildung in der Regel deine bisherige Förderung, aufgestockt um eine pauschalierte Erstattung des evtl. anfallenden Fahrgeldes. Wirst du von einem Reha-Träger gefördert, sind die Unterhaltsberechnungen auf deine speziellen Voraussetzungen abgestimmt.
 

Wir erfüllen alle Anforderungen an Träger der beruflichen Weiterbildung und lassen dies regelmäßig in einem AZAV- und DIN EN ISO 9001 Zertifizierungsverfahren anerkennen. Damit kann unser gesamtes Leistungsangebot öffentlich gefördert werden.
 

Die Akquisition geeigneter Praktikumsplätze ist ein wesentliches Ziel unserer gemeinsamen Aktivitäten. Dabei hilfreich ist unsere jahrzehntelange Erfahrung. Wir unterstützen dich gern.
 

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du nach dem Erwerb eines berufsbezogenen Abschlusses ("Umschulung" oder "Vorbereitung auf die Externenprüfung") eine Weiterbildungsprämie erhalten. Die Ausbildung muss dazu nach dem 1. August 2016 begonnen haben und mindestens 2 Jahre dauern. Eine Prämie kann sowohl bei einer Zwischenprüfung, als auch bei einer Abschlussprüfung vor einer Kammer gezahlt werden. Zum Erhalt der Prämie muss der Nachweis einer dieser Prüfungen vor einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erbracht werden.
 

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