Mehr Geld für Umschulungen ab 01.07.2023
Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Arbeitslosengeld II ("Hartz 4") durch das neue Bürgergeld abgelöst. Neben der Anpassung von Regelsätzen stärkt die Reform auch die berufliche Weiterbildung.
Ab 01. Juli 2023 erhaltet ihr für die Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung (z. B. Umschulung) monatlich 150 EUR Weiterbildungsgeld. Außerdem gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 EUR für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind.
Der bereits geltende Anspruch auf die Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Zwischenprüfung bzw. des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung (1.000 EUR) und Abschlussprüfung (1.500 EUR) gilt weiterhin.
Und es gibt noch etwas Neues in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter: Mit eurem / eurer zuständigen Berater*in erarbeitet ihr ab jetzt gemeinsam einen Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ablöst. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick kompakt zusammen.
Bei Fragen sprecht uns gern an!
Unsere Angebote und Termine findet ihr hier…